Florian Kobler
sorgt sich um den Mangel an altersgerechten Wohnungen im Kanton.
Aufgrund der besorgniserregenden Entwicklung der virtuellen Pädokriminalität hat die Kantonspolizei St.Gallen zusammen mit der Staatsanwaltschaft letztes Jahr entschieden, eine Pilotphase für eine stärkere Bekämpfung der Fälle von sexuellem Miss-brauch von Kindern und Jugendlichen im Netz durchzuführen.
Pädokriminalität Nach der positiven Bilanz will die Kantonspolizei den Schwerpunkt in der Bekämpfung der virtuellen Pädokriminalität fortsetzen. Basis bildet ein gemischtes Team von Fachspezialisten von Polizei und Staatsanwaltschaft. Dabei wird verdeckt ermittelt, das heisst, die Polizei gibt sich in Chatforen als minderjährige Person aus, was gesetzlich erlaubt ist, um Straftaten im virtuellen Raum zu erkennen, zu verhindern und aufzuklären. Die Kinder und Jugendlichen werden von den mutmasslichen Tätern nämlich oft in Chatforen oder sozialen Netzwerken kontaktiert, mit dem Zweck, Vertrauen zu ihnen aufzubauen, um einen sexuellen Missbrauch zu begehen, sexuelle Handlungen vorzunehmen oder ein Opfer sexuell auszubeuten. Die bisherigen Erfahrungen zeigen nach Stefan Helfenberger, Leiter Ermittlungsunterstützung, erschreckendes Verhalten. Es dauert oft nur wenige Sekunden nach dem Einstieg in ein Chatforum, bis die vermeintlichen Jugendlichen von mehreren Dutzend Personen angeschrieben werden und die Chatinhalte bereits sexualisierte Inhalte aufweisen. Nach wenigen Minuten belangloser Konversation, bei welcher das minderjährige Alter nochmals bestätigt wird, verlagert sich der Fokus konsequent auf sexuelle Themen. Im Durchschnitt dauert es zehn Tage, bis es zu einem Treffen zwischen den vermeintlichen Jugendlichen und den mutmasslichen Tätern kommt.
Wie Helfenberger betont, zieht die Aufnahme und Aufrechterhaltung solcher Kontakte einen erheblichen Aufwand über mehrere Tage und Wochen nach sich, muss jedoch zum Schutz von Jugendlichen und Kindern in Kauf genommen werden. Denn solche gezielten Aktionen zeigen Wirkung. Die Spezialistinnen und Spezialisten haben sich in der Pilotphase in Absprache mit der Staatsanwaltschaft auf 21 Chatunterhaltungen fokussiert. In diesen Fällen eröffnete die Staatsanwaltschaft aufgrund eines hinreichenden Tatverdachts ein Strafverfahren. Insgesamt sind zehn Festnahmen und 13 Hausdurchsuchungen erfolgt. Die Strafverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
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